3000 Euro für 30-mal Rauchen auf dem Balkon
München (dpa) - Rauchen sorgt oft für Streit zwischen Nachbarn. Mal stört der Qualm, mal die herabfallende Asche. Das Amtsgericht München hat nun ein ungewöhnliches Urteil gesprochen.
Gemütlich auf dem Balkon eine Zigarette rauchen - und Asche samt Kippe nach unten fallen lassen: Mindestens 30 Mal soll die Bewohnerin eines Hauses das getan haben. Für jeden Fall soll sie der darunter wohnenden Frau 100 Euro zahlen, insgesamt also 3000 Euro, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag (12. August) veröffentlichten Urteil (AZ 483 C 32328/12).
Der „Tarif“ für nach unten geworfene Asche und Kippen entstammt einem früheren Rechtsstreit: Die unten wohnende Frau hatte schon einmal geklagt. Ende September 2011 vereinbarten die beiden Parteien vor dem Amtsgericht, dass die oben wohnende Frau Asche und Zigarettenkippen nicht mehr über den Balkon nach unten entsorgt werde. Für jeden Verstoß habe sie 100 Euro zu zahlen.
Bereits einen Monat später stellte die Klägerin Verstöße gegen die Regelung fest. Bis Ende August 2012 hatte sie sich 57 Fälle notiert - und forderte daher 5700 Euro. Der Amtsrichter sah nach Anhörung von Zeugen 30 Fälle als erwiesen an. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Asche tatsächlich auf dem Balkon der Klägerin gelandet sei. Nach der Vereinbarung sei die Entsorgung nach unten verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Immer wieder führt Streit ums Rauchen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im brandenburgischen Premnitz läuft derzeit ein erbitterter Rechtsstreit zwischen zwei Ehepaaren. Dort ist es die oben wohnende Partei, die sich vom hochziehenden Zigarettenrauch belästigt fühlt. Das Amtsgericht Rathenow will im September entscheiden.
In Düsseldorf geht inzwischen ein wegen Zigarettenrauchs gekündigter Mieter gegen seine fristlose Kündigung durch die Vermieterin vor. Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn sein Zigarettenqualm im Treppenhaus für eine „unzumutbare und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung“ sorgt.
Ob ein starker Raucher dem Vermieter beim Auszug Schadenersatz zahlen muss, war ebenfalls mehrfach Streitpunkt. Der Bundesgerichtshof machte das bereits vor Jahren in einem Urteil davon abhängig, ob sich die Schäden noch durch Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren beseitigen lassen.