Fristen und Co. Auf welche Vorschriften Bauherren achten sollten
Berlin (dpa/tmn) - Falsch verlegte Heizungsrohre, ein undichter Keller oder nicht eingehaltene Termine: Beim Hausbau kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen. Für private Bauherren ist das Projekt oft eine große Herausforderung.
Ganz ohne Hilfe geht es daher nicht.
„Ein Bauherr braucht viele Kenntnisse und Erfahrung, damit ein Hausbau pünktlich, nach den rechtlichen Vorschriften und zum vereinbarten Preis fertiggestellt wird“, sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund. Zwar könnten viele Themen im Internet recherchiert werden - zum Beispiel die Kosten einer Wärmedämmung. Bauherren müssten aber auch wissen, inwiefern die verschiedenen Gewerke wie Dach, Fenster und Boden voneinander abhängen.
Um die Arbeiten zu kontrollieren, müssten Bauherren regelmäßig auf der Baustelle sein. Für viele Berufstätige ist das jedoch keine Option. „Deshalb lohnt es sich für Bauherren, einen erfahrenen Architekten oder Bauingenieur mit der Kontrolle zu beauftragen“, empfiehlt Kodim.
Neben dem Hausbau an sich müssen Bauherren auch die Finanzen im Blick behalten. Explodierende Kosten kann zum Beispiel ein Vertrag mit Festpreisgarantie verhindern. Bevor er den Vertrag mit dem Bauunternehmen unterzeichnet, sollte ihn der Bauherr aber gemeinsam mit einem Juristen auf Vollständigkeit prüfen, rät Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes: „Alles, was hier nicht enthalten ist, muss der Bauherr möglicherweise später extra bezahlen - trotz Festpreisgarantie.“
Zusätzlich kosten auch Umplanungen und Extrawünsche während der Bauphase wie andere Fliesen im Bad oder mehr Steckdosen im Wohnzimmer. Außerdem einplanen sollten Bauherren Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer, Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch oder Hausanschlusskosten.
In puncto Fristen gibt es seit dem 1. Januar 2018 eine gesetzliche Neuerung: Nun muss der Bauunternehmer im Vertrag einen Zeitpunkt angeben, zu dem er das Haus fertiggestellt haben wird. Steht der Baubeginn noch nicht fest, muss der Unternehmer zumindest die Dauer der Baumaßnahmen angeben. Braucht der Unternehmer länger als vertraglich vereinbart, hat der Bauherr möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz, so Becker.
„Für den Fall, dass das Unternehmen den Fertigstellungstermin durch eigenes Verschulden nicht einhält, sollten Bauherren die Zahlung einer Vertragsstrafe vereinbaren“, empfiehlt Richard Althoff, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein. Es gebe keinen Grund, vor solchen Vereinbarungen zurückzuschrecken oder sie sich ausreden zu lassen - derartige Vertragsstrafen seien absolut branchenüblich. „Ein seriöses Bauunternehmen hat damit kein Problem“, stellt Althoff klar.
Ist das Haus fertig, folgt die Abnahme. Wenn der Bauherr danach Mängel am Haus entdeckt, muss er beweisen, dass sie auch wirklich vom Unternehmen verursacht wurden. Vor der Abnahme ist es noch umgekehrt: Hier muss das Unternehmen beweisen, dass die Mängel nicht von ihm stammen. „Eine Abnahme sollte schriftlich in Form eines gemeinsamen Protokolls von Auftraggeber und Auftragnehmer stattfinden“, empfiehlt Althoff. Gibt es dann noch Mängel, können diese ebenfalls im Protokoll aufgenommen werden - inklusive der Frist zur Beseitigung, ergänzt Becker.
Dem Experten vom Bauherren-Verband zufolge sind drei Dinge entscheidend für ein erfolgreiches Bauvorhaben: Erstens eine realistische Finanzplanung, die Reserven für unerwartete Ereignisse beinhaltet. Zweitens eine Zeitplanung mit ausreichendem Puffer. „Und drittens ist Vertrauen gut, aber Kontrolle gerade beim Bauen unverzichtbar“, sagt Becker. Deshalb sollten Bauherren den Vertrag und die Beschreibung des Hausbaus von einem Fachanwalt prüfen lassen.
„Der Bau eines eigenen Hauses ist für viele Bauherren ein einmaliges Ereignis in ihrem Leben und mit langfristigen Konsequenzen verbunden“, sagt Corinna Kodim. Der Bauherr sollte sich deshalb gut überlegen, welches Grundstück er auswählt, welches Haus er baut und welchen Architekten oder welche Baufirma er beauftragt.