Baulärm darf im Wohngebiet Grenzwerte nicht überschreiten
Hamburg (dpa/tmn) - Wo gebaut wird, ist Lärm. Daran können auch die Nachbarn nur wenig ändern. Doch nicht jeder Lärm muss geduldet werden. Bei überschrittener Lautstärke können sich Betroffene zur Wehr setzen.
In einem ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebiet darf der Lärm von Baustellen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Diese liegen am Tag bei 50 Dezibel und nachts bei 35 Dezibel. Ist der Baustellenlärm deutlich lauter, können die Nachbarn ein behördliches Einschreiten verlangen, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit. Die Bauaufsichtsbehörde könne den jeweiligen Eigentümer dazu veranlassen, die Bauzeiten zu begrenzen sowie den Einsatz von lauten Maschinen zeitlich zu limitieren. Auch besondere Lärmschutzmaßnahmen sowie eine Stilllegung der Baustelle kämen infrage.
Mieter haben darüber hinaus möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung. Da die Lärmbelästigung einen Mangel an der Mietsache darstelle, bestehe dieser immer dann, wenn die Belästigung bei Einzug des Mieters nicht absehbar war. Wer allerdings in ein Sanierungs- oder Neubaugebiet zieht, müsse mit gelegentlichen Belästigungen durch Baulärm rechnen, so die Anwaltskammer.