Risiko beim Grundstückserwerb Behörden müssen Baupläne vor dem Kauf genehmigen

Berlin (dpa/tmn) - Grundstücke sind begehrt. Bevor Bauherren aber einen Kaufvertrag unterschreiben, sollten sie sicher sein, dass sie ihre Baupläne auf der unbebauten Fläche auch umsetzen können.

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Der Notar prüft und beurkundet den Kaufvertrag eines Grundstücks - er ist jedoch nicht zu Nachforschungen verpflichtet, ob etwa der Bauherr sein Vorhaben auf dem Grundstück auch wie gewünscht durchführen kann. Das hängt letztlich von der Zustimmung der Behörden und den baurechtlichen Bestimmungen ab, informiert der Verband Privater Bauherrn (VPB).

Der VPB warnt in diesem Zusammenhang aktuell vor einem ausgeklügelten Verkaufsmodell. Dabei schließt der Bauherr drei einzelne Verträge ab - einen Kaufvertrag mit dem Besitzer und einen Vertrag mit dem Grundstücksvermittler, der auch gleich eine passende Baufirma kennt. Im Vertrag mit der Baufirma steht dann jedoch, dass der Bauherr dafür sorgen muss, dass das geplante Haus auf dem Grundstück gebaut werden kann und darf. Stimmen die Behörden den Plänen nicht zu, kann das gesamte Bauvorhaben platzen. Für den Bauherrn wird es dann schwierig und teuer, die Verträge wieder zu kündigen.