Winterstürme können Teile des Daches gelockert haben. Stürzen diese herab und beschädigen sie Gegenstände am Boden oder verletzen gar Menschen, haftet der Hausbesitzer. Denn er habe eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dazu zähle zum Beispiel, Sturmschäden zu reparieren, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Hausbesitzer müssten ihre Immobilie grundsätzlich so in Ordnung halten, dass niemand zu Schaden kommen kann. Das gelte auch an Baustellen.
Winterstürme, die teils Orkanstärke erreichen, können zum Beispiel schwere Dachziegel anheben und verschieben. Schindeln sowie Bretter aus dem Giebelfeld und der Gaubenverkleidung können sich lösen. Auch die Verkleidung der Fassade sowie Antennen und Solarpaneele könne der Wind lockern.