Defektes Leuchtmittel Energielabel kennzeichnet austauschbare LED-Lampen
Berlin (dpa/tmn) - Sind Leuchtmittel bei Lampen nicht austauschbar, muss dies auf dem Energielabel vermerkt sein. Gerade vor dem Kauf von LED-Lampen sei ein Blick auf dieses Label Pflicht, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Denn auf dem Markt gebe es immer mehr LED-Decken-, Tisch- oder Standleuchten, bei denen sich das Leuchtmittel nicht austauschen lässt.
Zwar hielten LED-Leuchtmittel nach Herstellerangaben etwa 20 000 bis 30 000 Stunden, was bei drei Stunden täglicher Brenndauer 20 bis 30 Jahren Nutzungsdauer entspreche. Allerdings werde die auf der Verpackung angegebene „durchschnittliche Lebensdauer“ von den Herstellern nur theoretisch berechnet und nicht gemessen, so die Verbraucherschützer.
Außerdem müssen laut Gesetz lediglich die Hälfte der Lampen die aufgedruckte Lebensdauer erreichen. Das kritisieren die Experten als irreführend.
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hätten Käufer keine Möglichkeit mehr, eine defekte LED-Lampe mit fest verbautem Leuchtmittel zu reklamieren. Wer Glück hat, könne die Lampe höchstens noch kostenpflichtig vom Hersteller reparieren lassen. Ansonsten sei sie reif für den Schrott.