Fertighaus-Kauf: Bausachverständige helfen

Berlin (dpa/tmn) - Fertighäuser versprechen Käufern überschaubare Kosten und den schnellen Weg zum eigenen Haus. Doch angehende Hausbesitzer sollten einen kritischen Blick auf den Vertrag werfen und einen unabhängigen Sachverständigen einbeziehen.

„Ich würde nie ohne einen unabhängigen Bausachverständigen ein Fertighaus kaufen“, sagt Eva Reinhold-Postina, Sprecherin des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Dieser könne in der Vertragssprache Tücken, Versäumnisse und versteckte Kosten aufdecken und bei Nachverhandlungen mit dem Anbieter beraten.

Hauskäufer sollten sich zunächst vom Anbieter eine Vertragsvorlage für das ausgewählte Angebot geben lassen, rät die Immobilienexpertin. „Es kommt darauf an, was nicht drin steht.“ Sind Kanal- und Wasseranschlüsse inklusive? Liegt dem Anbieter eine Baugenehmigung vor? Besitzer eines Grundstücks, auf das nur ein Fertighaus gesetzt werden soll, müssen sich hierum meist selbst kümmern. Anders sieht dies bei schlüsselfertigen Objekten auf mitbezahlten Flächen aus.

Neben den individuellen Wünschen an einen Hauszuschnitt sollte man Zweck und Nutzen aller Räume bedenken. Wie wird das Dachgeschoss genutzt? Wird der Keller mal geheizt, weil es einen Hobby- oder Partyraum gibt? Dann muss unter Umständen das Angebot angepasst werden, denn ein beheizter Raum benötige eine Wärmedämmung der Wände und nicht nur der Kellerdecke, wie oft üblich. Wird nicht geheizt, dürfe keine offene Treppe die Geschosse verbinden. „Das bedenkt kein Anbieter vorher. Das zerschlägt seine Kostenrechnung.“

Auch wenn es extra kostet, sollte man die Energieberechnung des Fertighauses von einem Energieberater überprüfen lassen, rät die Immobilienexpertin. Laut Reinhold-Postina ist diese „fast immer irgendwie falsch“ - und das fällt erst mit der ersten, teuren Nebenkostenabrechnung auf. Nachverhandeln sollte man auch, wenn der Anbieter eine Reservierungsgebühr verlangt.

Nach Baubeginn sollte man wie bei jedem Hausbau laufend die Fortschritte kontrollieren. Reinhold-Postina warnt, sich auf Informationen des Bauleiters zu verlassen, der meist vom Fertighaus-Anbieter beauftragt wird. „Hier stehen die nicht auf ihrer Seite“, sagt sie. Vor einer Bauabnahme sollte man mit dem Sachverständigen das Haus inspizieren. „Gehen Sie gemeinsam die ganze Hütte durch und machen Sie eine Abnahme nicht kalt, schriftlich und alleine.“

Sie warnt auch vor Messe-Angeboten mit Sonderpreisen. „Diese haben oft kein Rücktrittsrecht“, sagt Reinhold-Postina. Ein kostenfreies, zeitlich begrenztes Rücktrittsrecht schützt zum Beispiel vor Einsprüchen aus der Nachbarschaft, die das Bauvorhaben verzögern können.