30 Jahre altes Eigenheim Fitness-Check: Sanierungsbedarf bei Häusern der 80er
Berlin (dpa/tmn) — Häuser, die in den 80er Jahren gebaut wurden, sind über 30. Eigentlich kein hohes Alter - trotzdem stellen sich oft schon die ersten Zipperlein ein.
Die Grundkonstruktion dieser Häuser sei in der Regel solide gebaut, erklärt Ulrich Zink vom Bundesverband Altbauerneuerung. „Aber sie stammen aus der Anfangsphase der Wärmeschutzverordnung. Damit genügen sie nicht mehr den heutigen Anforderungen und Standards.“ Es bietet sich daher ein Check-up der spezifischen Schwachstellen solch alter Eigenheime an - und für Hausbesitzer, die investieren wollen, ein Gebäude-Check, der die energetische Situation des Hauses betrachtet. Darum geht es:
Dach: Die Gebäudehülle mit Dach und Fassade ist permanent Witterungseinflüssen ausgesetzt. „Nach 30 Jahren ist es kein Wunder, wenn Dachziegel gerissen oder locker sind und sogar fehlen“, sagt Josef Rühle vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Das bietet Angriffspunkte für Feuchtigkeit. Sie kann in die Konstruktion eindringen und für Feuchteschäden sorgen. Auch Be- und Entlüftungsöffnungen können nach langem Gebrauch irgendwann verstopft sein. „Viele Eigenheimbesitzer haben noch alte Sanitärlüfter auf dem Dach, die nicht UV-beständig sind“, erklärt Rühle. „Die müssen dringend ausgetauscht werden, weil sie undicht werden können.“ Auch an Dachrinnen, Fallrohren und anderen Entwässerungsteilen nagt der Zahn der Zeit. Der Rat: Einen Dachdecker das alles überprüfen lassen.
Heiztechnik: Wer nach 30 Jahren noch seine erste Heizungsanlage betreibt, kann über eine Erneuerung oder Modernisierung nachdenken. „Wichtig ist, sich den Heizkessel anzusehen“, sagt Zink. „Kann er in Verbindung mit innovativer Technik bessere Leistungen bringen? Oder ist ein Austausch sinnvoll? Können in Zukunft regenerative Energien genutzt werden?“ Eine Austausch- oder zumindest Nachrüstpflicht kann alte Kaminöfen treffen: Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Öfen, die älter als 30 Jahre sind, mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das droht generationsweise - außer sie halten Grenzwerte für Schadstoffe ein. Ein neuer Stichtag ist Ende 2017 für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984. Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für die Baujahre 1985 bis 1994 ab. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für offene Kamine.
Fassade: Wer sein Haus fit für die Zukunft machen will und das Geld zur Verfügung hat, kann über eine zeitgemäße Wärmedämmung nachdenken. Typische Materialien der 80er Jahre sind Putzfassaden, hinterlüftete Fassaden aus Stein, Ziegel und Blech. Aber: „Mitunter sind auch schon Mauersteine verwendet worden, die eine gewisse Dämmwirkung haben, zum Beispiel Porenleichtziegel“, erklärt Zink. In der Regel erfüllen Häuser aus dieser Zeit die Ansprüche der 2. Wärmeschutzverordnung, die von 1984 bis 1995 galt. Ist ein Wärmeverbundsystem vorhanden, sollte überprüft werden, ob der Oberputz noch wasserabweisend ist, rät Rühle. Anderenfalls sollten Anstrich und Putz erneuert werden.
Fenster und Rollläden: Fenster in solchen Häusern sind zwar auch oft aus Isolierglas, aber ihr Wärmeschutz ist für heutige Anforderungen nicht mehr ausreichend. „Ab 1995 wurde Wärmeschutzglas verwendet, das weitaus bessere Dämmeigenschaften hat“, erklärt Ulrich Tschorn vom Verband Fenster + Fassade. Oft sind in Häusern der 80ern Rollladenkästen nicht gedämmt. „Das sollte unbedingt nachgeholt werden, denn es hat entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch“, rät Rühle.