Flexstrom-Pleite: Kunden werden von Grundversorger übernommen
Mainz (dpa/tmn) - Der Energieversorger Flexstrom kann seine Kunden nicht mehr beliefern. Vier Übertragungsnetzbetreiber kündigten die Verträge mit dem insolventen Stromanbieter fristlos.
„Kunden, die bei vertraglich an Flexstrom gebunden sind, müssen sich aber keine Sorgen machen“, sagte Fabian Fehrenbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. „Die Versorgung übernimmt der örtliche Grundversorger.“ Betroffene Kunden werden darüber in den kommenden Tagen schriftlich informiert.
In einem Brief teile der Grundversorger den Kunden mit, dass er nun den Strom liefere, erklärte Fahrenbach. Auch zu welchen Preis der Strom nun bezogen werde, stehe in dem Schreiben. „Kunden sollten Flexstrom aber trotzdem kündigen“, sagte der Verbraucherschützer. „Am besten schriftlich per Einschreiben.“ Monatliche Abschlagszahlungen müssten dann nicht mehr geleistet werden. Eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto sollte widerrufen werden.
Betroffene Kunden müssten aber nicht bei dem meist teureren Grundversorger bleiben. „In den ersten drei Monaten nach der Übernahme sind Kunden in der sogenannten Ersatzversorgung“, erklärte Fahrenbach. „Hier gibt es keine Kündigungsfrist.“ Das heißt: Verbraucher können jederzeit zu einem neuen Anbieter wechseln. Erst nach Ablauf der drei Monate fielen Kunden in die normale Grundversorgung. „Dann gilt für eine Kündigung eine Frist von zwei Wochen.“