Freiwillig: Abschluss einer Hausratversicherung
Berlin (dpa/tmn) - Angesichts der Hochwasserlage in einigen Teilen Deutschlands wollen sich manche Vermieter zwar unter Umständen absichern. In der Regel dürfen sie ihre Mieter aber nicht dazu zwingen, eine Hausratversicherung abzuschließen.
Fordert dies eine Klausel im Mietvertrag, so ist diese unwirksam. Auch wenn der Mieter den Vertrag unterschreibt, gilt: „Er ist nicht dazu verpflichtet, dann wirklich eine Hausratversicherung abzuschließen“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Schließt ein Mieter eine Hausratversicherung ab, entbindet dies den Vermieter nicht von seinen eigenen Pflichten - zum Beispiel nach Unwetterschäden die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. Dies betrifft auch von ihm mitvermietete Einrichtungsgegenstände. Hat ein Unwetter Schäden an Möbeln verursacht, die dem Mieter gehören, kann dieser die Kosten für die Beseitigung dagegen nur gegenüber seinem Versicherer geltend machen - sofern die Police eine Elementarschadenklausel hat.
Der Vermieter könne mit dem Mieter allerdings eine Abmachung über den Abschluss einer Hausratversicherung individuell vereinbaren, sagt Happ. Dann müsse er ergebnisoffen mit dem Mieter darüber verhandeln. Erfahrungsgemäß formulieren Vermieter dazu meist eine Empfehlung. Der Mieter kann dann entscheiden, ob für ihn der Abschluss einer Versicherung sinnvoll ist. Das hängt Verbraucherschützern zufolge nicht zuletzt von der Lage der Wohnung und dem Wert des Hausrates ab.