Fristen verkürzt: Schneller zu günstigem Strom und Gas
Berlin (dpa/tmn) - Die Energiekosten in Deutschland steigen weiter. Strom und Gas reißen oft Löcher in das Haushaltsbudget. Dabei können Verbraucher mit einem Versorgerwechsel oft mehrere hundert Euro im Jahr sparen - der Umstieg ist jetzt schneller möglich als bisher.
Wenn es in der Vergangenheit eine Neuigkeit für Energieverbraucher in Deutschland gab, dann war es in der Regel immer die gleiche: Die Preise für Strom und Gas steigen - wieder einmal. Doch es gibt auch positive Nachrichten: Ab dem 1. April können Kunden schneller aus dem teuren Vertrag ihres Grundversorgers aussteigen. Die Kündigungsfrist wird von vier auf zwei Wochen verkürzt, und der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters muss zukünftig binnen drei Wochen über die Bühne gegangen sein.
Die sperrig klingende „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts“ bedeutet im Prinzip folgendes: Die Hürden für das Geldsparen werden niedriger. Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, kurzfristig ihren Anbieter zu wechseln und günstigere Angebote anderer Lieferanten schneller nutzen zu können, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier.
Die verkürzte Frist gelte dabei nur für die Grundversorger, erklärt Birgit Holfert vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Bei allen anderen Anbietern müssen sich Verbraucher an die vereinbarte Kündigungsfrist in ihrem jeweiligen sogenannten Sondervertrag halten, die meist länger als zwei Wochen ist.
Allerdings geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass sich die Neuregelung auch auf Lieferverträge anderer Anbieter außerhalb der Grundversorgung auswirken wird, da sich diese „in der Regel an den Vorgaben der Grundversorgungsverordnungen orientieren“, wie das Ministerium formuliert.
Aus Sicht von Verbraucherschützern läuft der Anbieterwechsel durch die neue Regelung nicht nur schneller ab, er wird für Verbraucher auch transparenter, wie Holfert erklärt. „Der neue Versorger muss dokumentieren, wann die Kündigung des alten Vertrags beim Netzbetreiber eingegangen ist. Das kann ich mir als Kunde schriftlich geben lassen“, erläutert die Energieberaterin.
Dauert der Wechsel länger als drei Wochen, könnten Kunden Schadenersatz vom neuen Anbieter fordern, wenn sie durch die Verzögerung bis zum Lieferbeginn zeitweise zu viel Geld bei ihrem Grundversorger bezahlen mussten. „Das ist der größte Vorteil für Verbraucher“, findet Holfert. Allerdings gelte die Drei-Wochen-Frist erst ab der Neuanmeldung beim Netzbetreiber. „Das braucht auch noch einmal zwei, drei Tage. Das ist ein bisschen undurchsichtig.“
Die Grundversorger sind in der Regel deutlich teurer als ihre Wettbewerber. Vergleichsportale wie Toptarif, Verivox und Check24 berechnen regelmäßig, wie viel Geld Haushalte durch einen Wechsel zum günstigsten Wettbewerber sparen können - nicht selten sind es mehrere hundert Euro jährlich. Mit wenigen Klicks können Verbraucher das Einsparpotenzial im Internet selbst prüfen.
Trotzdem sind die Deutschen echte Wechselmuffel. Nach Angaben der Bundesnetzagentur zahlten 2009 noch fast 44 Prozent der Bürger den teuren Grundversorgungstarif, betont Holfert. Aktuellere Zahlen haben die Verbraucherschützer nicht, doch von einer Wechselstimmung auf breiter Front kann nicht die Rede sein. „Wir hoffen, dass die Neuregelung ein Wechselanreiz ist. Wir können nur zu einem Wechsel ermutigen.“ Der ist schon lange kein Hexenwerk mehr.
Verbraucher sollten sich zunächst informieren, ob ihr bisheriger Versorger einen günstigeren Tarif zu bieten hat als den bisherigen. Ist das nicht der Fall, lohnt die Onlinesuche nach anderen Anbietern über eines der Vergleichsportale. Dazu brauchen Nutzer nur ihre Postleitzahl und den letzten Jahresverbrauch, den sie ihrer jüngsten Gas- oder Stromrechnung entnehmen können.
Bei der Auswahl eines neues Tarifs ist es entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Verivox empfiehlt Verträge mit einer kurzen Laufzeit von maximal einem Jahr und einer kurzen Kündigungsfrist von etwa vier Wochen. Die Preisgarantie sollte zudem der Vertragslaufzeit entsprechen. Es lohne auch, sich von anderen Kunden Informationen über deren favorisierten Anbieter einzuholen. Vorsicht gilt bei Billiganbietern mit Vorauskasse.
Die meisten Wechselformulare lassen sich herunterladen oder online ausfüllen, dafür sollten Kunden die Nummer ihres Strom- oder Gaszählers und gegebenenfalls ihre alte Kundennummer bereit halten. Um alles Weitere kümmert sich der neue Versorger: Er kündigt den Vertrag mit dem alten Lieferanten und meldet den Kunden beim Netzbetreiber an. Dass ein Verbraucher in der Zeit des Wechsels plötzlich ohne Gas oder Strom dasteht, ist gesetzlich verboten.