Fragen und Antworten Grunderwerbsteuer wird nicht nur beim Hauskauf fällig

Berlin (dpa/tmn) - Das Häuschen im Grünen oder die schicke Eigentumswohnung in der Stadt - davon träumen viele. Doch diese Projekte sind teuer.

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Ein großer Posten: die Grunderwerbsteuer, ohne deren Zahlung das Eigentum nicht übertragen wird. Sie beträgt in der Regel mehrere tausend Euro - und die Käufer müssen sie aus eigener Tasche zahlen, denn der Kredit der Bank darf hierfür nicht genutzt werden. Wichtige Fragen und Antworten:

Wann wird die Grunderwerbsteuer bei privaten Geschäften fällig?

Immer dann, wenn ein Grundstück von einem Eigentümer auf den nächsten übertragen wird. „Wer also ein unbebautes Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen“, sagt Hildegard Filz vom Bund der Steuerzahler. Dabei ist es unerheblich, ob der Erwerb durch einen Kaufvertrag, einen Grundstücktauschvertrag oder das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren zustandekommt, ergänzt Annekathrin Wernsdorf vom Deutschen Steuerberaterverband.

„Grundstücke im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind neben dem Grund und Boden unter anderem auch Bruchteils- und Miteigentum oder Erbbaurechte“, sagt Wernsdorf. Auch wenn sich etwa eine Eigentumswohnung noch im Bau befindet, muss der Käufer die Steuer zahlen. Entscheidend ist der zukünftige Zustand des Objektes.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Deswegen variiert er je nach Bundesland. „Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent den niedrigsten Steuersatz in Deutschland“, sagt Filz. Am meisten zahlten Käufer in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein und dem Saarland mit jeweils 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, ergänzt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Auf welcher Grundlage wird die Steuer festgelegt?

„Die Grundlage der Steuerhöhe ist der notarielle Kaufpreis“, sagt Barent. Wichtig zu wissen: Der Wert des Grundstücks fließt ebenso in die Bewertung mit ein wie die darauf stehende Immobilie. Miterworbenes Inventar - etwa eine Einbauküche - dürfe hingegen herausgerechnet werden, sagt Wernsdorf.

Wie wird die Grundsteuer berechnet, wenn das Haus noch nicht gebaut ist?

Wer ein Grundstück kauft und schon mit einem Bauträger einen Vertrag für den Hausbau unterzeichnet hat - oder sich gar vom Bauträger das Grundstück vermitteln lässt -, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Steuer für Grundstück und Haus veranlagt. „Die Finanzämter kontrollieren da genau“, sagt Barent.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem Grundstückspreis von 100 000 Euro werden bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent 3500 Euro Grunderwerbsteuer fällig, erklärt Barent. Wird darauf ein Haus im Wert von 300 000 Euro gebaut, erhöht sich die Forderung um weitere 10 500 Euro.

Barent rät Käufern dazu, keinen einheitlichen Gesamtvertrag für Grundstückserwerb und Bauvertrag zu schließen. Denn dann wird nur für das Grundstück die Steuer fällig. „Lassen Sie sich auch nicht das Angebot für den Hausbau in einer Gesamtkalkulation mit den Grundstückskosten erstellen.“ Idealerweise werden beide Verträge mit großem zeitlichen Abstand geschlossen.

Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?

Ausgenommen von der Grunderwerbsteuer sind beispielsweise Erben oder Menschen, die eine Immobilie mittels Schenkung erhalten. „Eventuell fällt hier aber die Schenkungssteuer an“, sagt Barent. Auch diejenigen, die ein Grundstück von ihrem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erhalten, müssten keine Steuer zahlen, erklärt Wernsdorf. Gleiches gelte für die Übertragung unter Verwandten in gerader Linie, also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel - und für den Fall einer Scheidung, wenn ein Ehepartner dem anderen etwa seinen Teil am gemeinsamen Haus verkauft.

Was bedeutet die Freigrenze von 2500 Euro?

Grunderwerbsteuer wird erst fällig, wenn der Wert des Grundstücks höher ist als 2500 Euro. Das dürfte bei den meisten Käufen zutreffen. „Ehrlich gesagt ist mir in der Praxis noch kein Grundstück untergekommen, das weniger als 2500 Euro kostet“, sagt Barent. „Übersteigt der Kaufpreis die Freigrenze, fällt die Steuer auf den gesamten Kaufpreis an“, ergänzt Filz. Wer beispielsweise ein Grundstück im Wert von 2501 Euro kaufe, müsse bei einem Steuersatz von fünf Prozent 125 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.