Umweltschäden vermeiden Heizöltanks in Hochwassergebieten verankern oder abdichten

Berlin (dpa/tmn) - Wer in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet wohnt, muss unter Umständen seinen Tank fürs Heizöl verankern oder abdichten. Die Frist dafür läuft in Überschwemmungsgebieten aber erst im Januar 2023, in Risikogebieten zehn Jahre im Januar 2033 später ab.

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Auf die entsprechende Regelung im Hochwasserschutzgesetz II weist der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ hin. Ob man in einem von der Regelung betroffenen Gebiet wohnt, erfährt man bei den Kreisverwaltungsbehörden. Betroffen sind dort unterirdische Tanks sowie oberirdische mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern.

Für sie gilt die Marke mit der Abkürzung HQ 100. Sie steht für die Höhe eines Hochwassers, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Zuständige Landesbehörden weisen diese Marke aus und können Hausbesitzern Informationen dazu geben.

Am sichersten sei es für Hausbesitzer, einen Heizöltank so im Gebäude aufzustellen, dass er über dieser Marke liegt, erklärt der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ. Ansonsten kann man einerseits den Tank mit Vorrichtungen am Boden, der Decke oder an den Wänden verankern.

Andererseits kann man den Raum abdichten. Das hieße, alle Öffnungen im Heizungsraum so zu isolieren, dass sie dem entsprechenden Druck eines Hochwassers sowie des rückstauenden Wassers aus der Kanalisation, das durch die Abflüsse wieder hochdrückt, standhalten. Auch der Behälter selbst, seine Verbindungsleitungen, Armaturen und Messgeräte müssen entsprechend ausgelegt werden. Die Entlüftungsleitungen müssen sich oberhalb der HQ100-Marke befinden.

Hintergrund für die Regelung ist, dass aus den Tanks geflutetes Heizöl bei Hochwassern Schäden in der Umwelt verursacht.