Immobilienkredit: Wer haftet nach einer Trennung?

Brandenburg/Havel (dpa/tmn) - Ehepartner finanzieren Immobilien oft gemeinsam. Nehmen beide einen Kredit auf, haften sie gegenüber der Bank auch gemeinsam. Allerdings gilt auch eine andere Art der Vereinbarung.

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Hat einer der beiden Ehepartner allein ein Interesse am Kauf der Immobilie und der Aufnahme des Kredits, muss auch er allein für ihn aufkommen. Er kann nach einer Trennung von dem anderen keinen Ausgleich verlangen, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 10 WF 15/15).

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte das Ehepaar für die Finanzierung eines Hauses gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Im Grundbuch war allerdings nur der Mann als Eigentümer eingetragen. Im Wesentlichen zahlte er auch die Kreditraten. Nach der Trennung verlangte er von seiner Frau allerdings den anteiligen Ausgleich der Verbindlichkeiten.

Ohne Erfolg: Der Mann hat keinen Ausgleichsanspruch gegenüber seiner Frau. Zwar sei nicht alleiniges Kriterium, ob der Mann während der Ehe die Raten allein übernommen habe. Entscheidend sei das Interesse eines Ehepartners, warum der Kredit aufgenommen worden sei. Auch wenn nach außen beide Partner gegenüber der Bank hafteten, gelte dies nicht gegeneinander. Es müsse derjenige für den gemeinsamen Kredit aufkommen, der der alleinige Eigentümer der Immobilie sei und diese auch nach der Trennung alleine nutze.