Kein Sat-TV während der Fassaden-Sanierung
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen während der Fassaden-Sanierung auf ihre Satellitenschüssel verzichten. Ganz auf den Fernsehempfang verzichten müssten die Bewohner aber nicht, betont eine Mietrechtsexperte.
„Für den Zeitraum der Arbeiten muss die Schüssel von der Außenwand entfernt werden“, erklärt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Das muss der Mieter hinnehmen.“ Der Vermieter müsse aber eine Alternative anbieten, etwa eine DVBT-Antenne. Macht er dies nicht, könnten Mieter sich selber eine kaufen und dem Vermieter die Anschaffungskosten in Rechnung stellen. Alternativ könnten Mieter für den Zeitraum, in dem der Fernsehempfang nicht möglich ist, die Miete kürzen.
Auch die Kosten für den Auf- und Abbau der Satellitenschüssel könnten Mieter an den Vermieter weiterreichen. Handelt es sich allerdings um eine energetische Sanierung, könne der Vermieter diese Aufwendungen in die Sanierungskosten mit einfließen lassen. „Damit steigt dann unter Umständen auch die Mieterhöhung, weil die Sanierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können.“