Keller unter Wasser: Erst fotografieren, dann aufräumen
Schäden müssen für die Versicherung dokumentiert werden. Räume sollten schnell trocknen.
Düsseldorf. Bei überfluteten Kellern nach Starkregen müssen Betroffene die Schäden schnellstmöglich beheben — aber diese vorher noch für die Versicherung dokumentieren.
Vor dem Aufräumen — möglichst sogar noch vor dem Abpumpen — muss die Situation für die Versicherung dokumentiert werden, am besten mit Fotos. Außerdem wird eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt. Schäden direkt am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde.
Für alle Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig, ebenfalls mit Elementarschadensklausel in den Verträgen. Komplett aufräumen darf man erst, wenn der Versicherer dem zustimmt. Gefahrenquellen dürfen aber beseitigt werden, damit kein weiterer Schaden entsteht. Die Räume dürfen getrocknet werden — das muss schnell geschehen, damit sich kein Schimmel bildet und dadurch noch mehr Schaden entsteht.
Elektrogeräte dürfen erst wieder an das Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie nicht durch Feuchtigkeit Schaden genommen haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät sogar dazu, sie vom Fachmann überprüfen zu lassen. Nasse und kaputte Möbel dürfen genauso wie verdorbene Lebensmittel nicht in den Hausmüll kommen. Sie werden extra entsorgt.
Wenn das Wasser nur kurz im Keller gestanden hat, reicht es oft schon aus, über mehrere Tage kräftig durchzulüften. Insbesondere moderne Betonkeller trocknen gut nach Überflutungen aus. Schwieriger ist es, wenn Gipskartonwände verbaut wurden: Diese saugen sich vergleichsweise schnell voll und müssen entweder mit einem Luftentfeuchter getrocknet oder sogar ersetzt werden.