Dazu rät die
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Auch bei Gas- und Ölheizungen sei mit dem Anschluss solcher Geräte an die Warmwasserleitung eine Ersparnis gegenüber der elektrischen Aufheizung möglich. Bei einem Elektroboiler ist dies natürlich nicht der Fall.
Voraussetzung für die Kopplung ist allerdings, dass das Haushaltsgerät überhaupt mit bereits erwärmtem Wasser arbeiten kann. Laut der Verbraucherzentrale ist das bei einzelnen Waschmaschinen der Fall, viele Geräte brauchen aber ein spezielles Vorschaltgerät. Bei den Spülmaschinen könnten die meisten Modelle ohne Umrüstung direkt ans Warmwasser angeschlossen werden, wobei dadurch aber eventuell der Verlust der Gewährleistung droht.