Eigenes Haus Lageplan, Baustrom und Co.: So klappt es mit dem Bauantrag

Oldenburg (dpa/tmn) - Das Kind ist geboren, der Hund eingezogen, die Mietwohnung wird zu klein. Also vielleicht ein Haus bauen? Viele entscheiden sich inzwischen gegen einen Architekten. Beliebt sind Verträge mit Bauträgern, die Haus und Grund aus einer Hand bieten.

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Möglich ist auch, einen Generalunternehmer beziehungsweise -übernehmer mit dem Bau zu beauftragen. Hier sind die Auftraggeber die Bauherren. Auf sie kommt in der Bauplanungsphase einiges zu:

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- Grundstückskauf: „Der Käufer sollte möglichst schon vorab klären, was auf dem Grundstück machbar ist“, sagt Holger Schmidt, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes aus Oldenburg. Es lohne sich, beim Bauamt nachzufragen, ob es einen gültigen Bebauungsplan gebe und was darin geregelt sei. „In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalten“, sagt Schmidt. Ebenso könnten Geschosszahl, Fassadengestaltung oder Firsthöhe vorgeschrieben sein.

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- Vorgaben klären: Der Bauplaner muss unter anderem wissen, wie das Haus auf das Grundstück gebaut werden darf. Dazu müsse der Bauherr den Lageplan des Grundstücks einsehen, sagt Schmidt. Wenn das Grundstück schon vermessen sei, könnten die Käufer den Lageplan über den Vermesser erhalten, der die Arbeit erledigt hat.

- Fördermöglichkeiten prüfen: Bei einem Neubau kann es sich lohnen, etwa für energetische Maßnahmen Fördergelder zu beantragen. Burk rät, unter anderem die Angebote der KfW zu prüfen. „Dafür muss ich aber gewisse Standards beim Bau einhalten.“ Für den Antrag sei daher eine detaillierte Baubeschreibung nötig.

- Baugrundgutachten: Ein Gutachten über die Beschaffenheit des Bodens ist keine Pflicht. Aber: „Das Baugrundrisiko ist ein originäres Bauherrenrisiko“, warnt Schmidt. Stellt sich später heraus, dass der Keller falsch abgedichtet sei, weil die Feuchtigkeit des Bodens falsch eingeschätzt wurde, sei dies das Risiko des Bauherrn.

„Ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen, gebietet die Vernunft“, sagt auch Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. „Auch wenn man keinen Keller bauen will, sollte man wissen, auf welchem Boden man baut.“

- Grundstück vorbereiten: Müssen vor dem Baubeginn noch Bäume gefällt werden? Hierfür gebe es klare Vorschriften, erklärt Burk. „Wenn Bäume, die einen bestimmten Durchmesser haben, auf dem Grundstück stehen, muss die Fällung beantragt werden.“ Dabei müssten Bauherren wiederum beachten, dass Bäume nicht ganzjährig, sondern nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden können. „Der Bauherr sollte außerdem seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob das Bauunternehmen oder er selbst für die Räumung des Grundstücks verantwortlich ist“, sagt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg.

- Energieversorger kontaktieren: Für den Bau benötigen die Handwerker natürlich Strom und Wasser. „Ich muss also vor Baubeginn klären, wo die Anschlüsse liegen und wer dafür sorgt, dass sie ans Haus kommen“, sagt Burk. Ansprechpartner seien üblicherweise die örtlichen Versorger, bei denen auch Baustrom und Bauwasser beantragt werden könne. „Eventuell lohnt es sich, die Anschlüsse für den fertigen Bau gleich mitzubeantragen“.

- Bauantrag stellen: Ist der Bauherr mit den Planungen einverstanden, kann der Bauantrag zum Bauamt geschickt werden. Wie lange die Prüfung dauert, hänge von den Voraussetzungen ab, erklärt Schmidt. „Wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, der Bebauungsplan vorliegt und man sich an die Vorgaben des Bebauungsplans hält, kann der Antrag innerhalb eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens bewilligt werden.“ In diesem Fall werde das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen. „In der Regel sollte dann nach spätestens vier Wochen die Genehmigung vorliegen“, sagt Schmidt.