Aktivitäten rund ums Haus Laut, nackt, nass? So viel Freiheit ist im Frühjahr erlaubt
Das Gebot der Rücksichtnahme gilt auch unter Nachbarn: Wer lautstark unterwegs ist, riskiert Ärger.
Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen? Verboten! Wer werktags mäht, muss sich an Ruhezeiten halten.
Ob mit oder ohne Kleidung: Sonnenbaden auf dem eigenen Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Nur sexuelle Handlungen überschreiten die Grenzen.
Lautstarker Badespaß: Kinderlärm gilt als sozialadäquat - solange aus dem Planschvergnügen keine nächtliche Poolparty wird.
Ab 22 Uhr ist Schluss: Wer länger laut feiert, riskiert Ärger mit den Nachbarn - und dem Gesetz.
Wie oft ist das zu tolerieren? Wenn's ums Grillen auf dem Balkon oder im Garten geht, kommen Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen.

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Zuletzt aktualisiert:
11.04.2025