Demnach sind Lichterketten oder beleuchtete Weihnachtsmänner inzwischen so weit verbreitet, dass Vermieter sie dulden müssen. Allerdings muss die Dekoration so gesichert sein, dass sie auch bei Wind nicht herunterfällt (Aktenzeichen: 65 S 390/09).
Ein Grenzfall ist das Anbringen an der Außenfassade. Hier muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Er darf dann nicht nach seinem persönlichen Geschmack entscheiden - maßgeblich sind die örtlichen Gegebenheiten. Sind etwa die Nachbarwohnungen oder Nachbarhäuser großzügig geschmückt oder der Schmuck im Hinterhof von außen gar nicht sichtbar, kann der Vermieter ein Verbot nicht mit der Verschlechterung der Optik begründen.
In jedem Fall sollte bei der Weihnachtsdekoration Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, rät der Mieterbund. Niemand müsse es hinnehmen, wenn die Beleuchtung der Nachbarn sein eigenes Schlafzimmer hell erleuchtet. Im Zweifel müssten die Lichter ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.