Mehr Platz durch neue Badewanne - Mieter müssen Austausch dulden

Berlin (dpa/tmn) - Kleine Bäder können durch einen Austausch der Badewanne an Qualität gewinnen - zum Beispiel, wenn der Raum so besser genutzt werden kann. In dem Fall kann der Mieter nicht gegen die Modernisierung vorgehen, da sie den Wohnwert steigert.

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Eine neue Badewanne oder ein neues Waschbecken zählen eigentlich nicht als Modernisierungsmaßnahme. Mieter müssen einen solchen Austausch daher nicht unbedingt dulden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wird die neue Sanitäreinrichtung so angeordnet, dass ein kleines Bad besser genutzt werden kann, erhöht sich auch der Wohnwert. In diesem Fall können Mieter sich gegen die Maßnahme nicht wehren, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 17 C 263/11).

In dem von der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 21/2014) berichteten Fall wollte ein Vermieter die alte Sanitäreinrichtung in einem Badezimmer erneuern. So sollte unter anderem ein Handtuchheizkörper, eine platzsparende Badewanne und ein Hänge-WC eingebaut werden. Die Mieterin lehnte das ab, weil die vorhandene Einrichtung ihrer Meinung nach einwandfrei funktionierte.

Die Richter stellten sich auf die Seite des Vermieters: Die veränderte Anordnung der Badezimmereinrichtung sei eine Modernisierung, weil dadurch eine sinnvolle Nutzung des beschränkten Platzangebots des Badezimmers ermöglicht werde. Die Mieterin müsse diese Maßnahmen deshalb dulden.