Spielregeln beachten Mieter dürfen zur Fußball-WM Flagge zeigen

Berlin (dpa/tmn) - Während der Fußball-WM dürfen Mieter ihre Sympathie für ihr Lieblingsteam offen zeigen. Wer Poster einer Nationalmannschaft oder eine Nationalflagge in die Fenster seiner Wohnung hängt, stört niemanden, auch wenn im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot ausgesprochen wird.

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So gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder verhetzende Meinungsäußerungen, erläutert der Deutsche Mieterbund. Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden.

Wer allerdings eine Halterung montieren oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingreifen will, muss vorab seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Liegt diese vor, muss der Fan dennoch dafür sorgen, dass Fahnen oder Plakate fest montiert sind - also nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können. Sofern dies garantiert ist, darf die Nationalflagge auch aus dem Fenster herauswehen — allerdings nur in einer Größe, in der sie nicht automatisch die Fenster der Nachbarwohnung mit abdeckt.

Auch sonst müssen alle, die zu Hause die WM-Spiele verfolgen und ihre Fankultur ausleben wollen, einige Spielregeln beachten. So müssen Fans auf Nachbarn Rücksicht nehmen - und ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten. Soll die Party dann weitergehen, sollten Fans in der Wohnung, in Gaststätten oder bei einer Public-Viewing-Veranstaltung weiterfeiern.