Mieter muss Baulärm in Haus und Hof dulden
Berlin (dpa/tmn) - Instandhaltungsmaßnahmen sind notwendig, deswegen muss ein Mieter Baulärm im Haus und im Hof dulden. Ein Gericht befand, dass die Mietzahlungen nicht eingestellt werden können.
Mieter müssen Baulärm dulden. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 10/2013) unter Berufung auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin. Er ist daher nicht berechtigt, die Mietzahlungen einzustellen. Denkbar wäre allenfalls eine geringe Minderung der Miete, befanden die Richter (Az.: 8 U 38/12).
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Vermieter Recht. Er hatte sich dagegen gewandt, dass der Mieter fast die gesamte Miete für zwei Monate zurückbehalten hatte. Zur Begründung hatte der Mieter geltend gemacht, er müsse Baulärm im Treppenhaus und Hof nicht hinnehmen.
Das Kammergericht sah dies anders. Instandhaltungsmaßnahmen seien notwendig. Der Mieter müsse sie daher auch akzeptieren. Bei hoher Belastung könne er im Einzelfall die Miete allenfalls etwas mindern, aber nicht weitgehend einbehalten.