Mieterhöhung: Basis ist ortsübliche Vergleichsmiete
Berlin (dpa/tmn) - In vielen Städten und Gemeinden liegen gute und mittlere Wohnlagen dicht beieinander. Vermieter in den preiswerteren Lagen dürfen das aber nicht ausnutzen: Sie müssen sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.
„In manchen Fällen müssen schon auf der anderen Straßenseite höhere Mieten gezahlt werden“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Vermieter in den preiswerteren Wohnlagen dürfen das nicht ausnutzen. „Bei einer Mieterhöhung müssen sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, die für ihre Wohnlage gilt.“
Grundlage sei dabei die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einem bestimmten Gebiet gezahlt wird, erklärt Happ. Die Vergleichsmieten aus der teureren Nachbargemeinde dürften Vermieter nicht als Grundlage für eine Mieterhöhung nehmen. „In diesem Fall müssen Mieter der Erhöhung nicht zustimmen.“
Anders verhält es sich bei Neuvermietungen. Hier dürften Vermieter die Miethöhe selbst festlegen, erklärt Happ. Allerdings gebe es auch hier gewisse Grenzen: Mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete dürfe die Miete nicht liegen. Interessenten sollten sich daher vor der Besichtigung darüber informieren, ob die Wohnung in der guten oder einer weniger guten Wohnlage ist. Orientierung darüber fänden sie in den jeweiligen Mietspiegeln.