Mietpreisbremse bei angespanntem Wohnungsmarkt
Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse soll in Ballungsgebieten extreme Mietsteigerungen verhindern. Vorgesehen ist, dass in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf.
Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden.
Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“
Für viele Mieter dürfte die Preisbremse erstmal etwas Positives haben - vorausgesetzt, sie ziehen gerade um. Nach Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln dürften etwa in Berlin drei von fünf Wohnungen günstiger vermietet werden.
Wer schon länger in seiner Wohnung wohnt, profitiert dagegen nicht. Auch wer in eine ganz neu gebaute oder rundum modernisierte Wohnung einzieht, hat nichts von der Bremse.
Wohnungswirtschafts-Präsident Axel Gedaschko erwartet daher auch „nicht viel mehr als einen Placebo-Effekt“. Letztlich werde sich für Mieter nicht viel ändern. Das arbeitgebernahe IW warnte in einer Ende 2014 veröffentlichten Studie sogar, die Mietpreisbremse werde zum Bumerang und den Mietern schaden.
Denn für Vermieter lohne sich die Mietwohnung dann kaum noch. Viele würden sie daher an Selbstnutzer verkaufen, erwarten die Wirtschaftsforscher. Die Folge: Der Mietmarkt wird kleiner, eine Wohnung zu finden noch schwieriger. Trete die Mietpreisbremse in Kraft, lasse sich tatsächlich deutlich weniger Geld verdienen, sagt auch Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund. „Wir rechnen daher mit Auswirkungen auf die Qualität der Mietwohnungen.“ Im Klartext: Vermieter täten nur noch das Nötigste, Verschönerungen blieben auf der Strecke.
Für Immobilienunternehmen wird sich nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft in den meisten Regionen nichts ändern. Die Neuregelung sei schließlich auf Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt, betont Gedaschko. „Aber dort, wo die Mietpreisbremse zupackt, werden sie Konsequenzen daraus ziehen müssen“, meint er. Unter anderem würden die Unternehmen bei den bestehenden Mietverträgen dann regelmäßiger als bisher die Miete erhöhen.
Der Deutsche Mieterbund kann dieser Argumentation nicht folgen. Schließlich orientiere sich die Mietpreisbremse nicht an der Altmiete, sondern am ortsüblichen Mietniveau, betont Geschäftsführer Ulrich Ropertz.
Auf den Wohnungsneubau dürfte die Mietpreisbremse keine Auswirkungen haben. Denn Neubauten sind von der Neuregelung ausdrücklich ausgenommen. „Wer jetzt vor einer Investitionsentscheidung für einen Neubau steht, hat mit der Mietpreisbremse überhaupt nichts zu tun“, betont Ropertz. GdW-Chef Gedaschko begrüßt diese Ausnahmeregelung ausdrücklich: „Sonst wäre der Neubau abgewürgt worden.“
Bei Sanierungen sieht es dagegen anders aus. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) geht davon aus, dass Häuser und Wohnungen weniger schnell modernisiert werden. Da nur umfassend sanierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen seien, würden die Immobilienunternehmen künftig genau überlegen, ob sich kleinere Renovierungen noch rechneten. Auch das sieht der Mieterbund anders: Vermieter hätten schließlich nach wie vor die Möglichkeit, einen Teil der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen.