Modernisierung macht aus Altbau keinen Neubau
Berlin (dpa/tmn) - Ein Altbau bleibt ein Altbau - selbst nach einer umfangreichen Sanierung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Berlin-Lichtenberg hervor. In dem Prozess wurde um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung gestritten.
Eine Modernisierung macht aus einem Altbau keinen Neubau. Das gilt unabhängig davon, wie umfassend die Modernisierung des Gebäudes ist, befand das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az.: 6 C 425/13). Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Maßgeblich ist immer das Baujahr des Hauses.
In dem verhandelten Fall wurde um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung gestritten. Das Gebäude, ein Plattenbau aus dem Jahr 1985, war 1999 umfassend saniert worden. Das Haus war zum Teil entkernt und zum Teil auf drei bis fünf Geschosse zurückgebaut worden. Daher stuften die Vermieter das Haus als Neubau ein - die Mieter wollten das aber nicht akzeptieren.
Zu Recht, befanden die Richter: Maßgeblich für die Einordnung eines Gebäudes in einen Mietspiegel sei das Baujahr beziehungsweise die Bezugsfertigkeit der Wohnung. Eine Sanierung und Modernisierung sei kein vollständiger Neubau, auch wenn die Arbeiten äußerst umfangreich gewesen seien.