Gartenbesitzer müssen sicherstellen, dass Bäume nicht noch nachträglich umfallen oder einzelne Äste abbrechen. Kommt ein Gartenbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und verletzt das Gehölz Passanten oder beschädigt es Autos oder Häuser, haftet er dafür.
Außerdem sollten Wunden am Baum, die durch den Sturm entstanden sind, versorgt werden. Denn durch sie können sonst Erreger in das Gehölz eindringen und es schwächen, warnen die Experten.