Sichere Belieferung Neue jährliche Kontrollpflicht für alte Ölheizungen

Hamburg (dpa/tmn) - Für Besitzer von Ölheizungen mit Baujahr vor 1985 gilt bald eine neue Kontrollpflicht. Ab 1. August müssen sie jedes Jahr den sogenannten Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann überprüfen lassen, teilt das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) in Hamburg mit.

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Grund ist eine kürzlich beschlossene Erweiterung der sogenannten Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe, kurz TRwS 791. Der Grenzwertgeber signalisiert beim Nachladen von Heizöl im Tank einer Sicherungseinrichtung am Tankwagen, wann der maximale Stand erreicht ist. So wird verhindert, dass Öl überläuft.

Der Experte muss künftig prüfen, dass die beiden runden Öffnungen des Grenzwertgebers nicht verschmutzt oder verklebt sind und folglich noch ihre Funktion erfüllen.

Die Besitzer solcher alten Heizungen müssen den Fachmann selbst mit der Kontrolle beauftragen, erklärt das IWO. Das könne ein Heizungsbauer sein, der als Fachbetrieb nach Wasserrecht für Arbeiten an Heizölanlagen zertifiziert ist. Alternativ komme ein Tankschutzfachbetrieb in Frage.

Der Experte erstellt einen Prüfbericht, der gegebenenfalls den zuständigen Behörden bei einer Kontrolle vorgelegt werden muss. Wer den Check nicht durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

An neueren Anlagen tritt den IWO-Angaben zufolge das Problem nicht auf. Ihre schlitzartige Öffnung, durch die das Öl an die Messsonde gelangt, verklebt nicht so schnell.

Es gibt aber noch eine Neuerung für Besitzer von Ölheizungen, die vor Februar 2015 errichtet wurden: Laut des Instituts darf der Öllieferant künftig den Tank nur befüllen, wenn dieser augenscheinlich intakt ist. Und er muss den Füllstand klar erkennen können.

Das kann bei älteren Modellen ein Problem sein: Manche Tanks haben keine direkte Anzeige, ihr Füllstand sollte sich eigentlich durch ihre transparenten Wände erkennen lassen. Ist das nicht mehr der Fall, muss ihr Besitzer nun den Tank reinigen lassen oder einen Tankspion nachrüsten, damit der Öllieferant den Füllstand ermitteln kann.