Osterfeuer bei den Behörden anmelden
Oldenburg (dpa/tmn) - Wer einen Feuerwehreinsatz am traditionellen Osterfeuer vermeiden will, sollte einiges beachten. Denn sonst könnte er mit unangenehmen Folgen - und Kosten - konfrontiert werden.
Osterfeuer müssen bei den örtlichen Behörden angemeldet werden. So lässt sich vermeiden, dass die Feuerwehr versehentlich ausrückt - etwa, weil ein ahnungsloser Nachbar den Rauch sieht und den Notruf wählt. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg hin. Den Einsatz müssen laut dem Deutschen Feuerwehrverband im schlimmsten Fall die Veranstalter bezahlen. Offene Feuer müssen grundsätzlich beaufsichtigt werden, damit sich die Flammen nicht unkontrolliert ausbreiten.
Wegen Rauch und Hitze sollten die Osterfeuer in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Gebäuden und Bäumen sowie 100 Metern zu Straßen brennen. In der Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen sind Osterfeuer besser tabu.
Zu feuchtes Material sorgt für viel Rauch. Der Feuerwehrverband rät, nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz zu verbrennen. Plastiktüten, Autoreifen und sonstige Abfälle haben im Feuer nichts verloren.