Finanztest Reservierungsvereinbarung für Immobilie nicht immer bindend
Berlin (dpa/tmn) - Reservierungsvereinbarungen für Immobilien sind nicht immer bindend. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ hin.
Auch wenn Interessenten den Anbietern für die Reservierung Geld zahlen, begründen die Vereinbarungen oft keine einklagbare Verpflichtung zum Verkauf der Immobilie, berichtet „ Finanztest“ (Heft 5/2017). Auch an den ursprünglichen Preis für die Immobilie müssen sich die Anbieter oft nicht halten.
Verbindlich sind Reservierungsvereinbarungen nur, wenn sie notariell beurkundet wurden, erklären die Experten. Käufer sollten in diesem Fall aber auch eine sichere Kreditzusage in der Tasche haben. Denn die Vereinbarung ist dann für beide Seiten verpflichtend. Nicht zu vergessen: Für den Termin beim Notar fallen zusätzliche Kosten an. Das Honorar beträgt laut „Finanztest“ etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. In der Regel zahlt es der Käufer.