Außergerichtliche Lösung Streit mit Baufirma: Wann ein Schlichtungsverfahren lohnt
Düsseldorf (dpa/tmn) - Gerade erst fertig - doch schon hat das neue Haus Mängel: Die Türen schließen nicht richtig, oder die Wände sind feucht. Bauherren bestehen dann in der Regel darauf, dass die Mägel beseitigt werden.
Doch was, wenn das bauausführende Unternehmen nicht auf die Beschwerde eingeht? Die Firma verklagen ist eine Möglichkeit. Das Problem: Ein Gerichtsverfahren ist langwierig, teuer - und sein Ausgang ist ungewiss. Es gibt günstigere Alternativen.
Anlaufstellen für Verbraucher, die beim Bauen, Instandsetzen oder Renovieren eines Hauses in Konflikt mit dem Architekten oder einem Unternehmen geraten, kann etwa die zuständige Handwerkskammer sein. „Alle Handwerkskammern im Bundesgebiet haben die gesetzliche Aufgabe, vermittelnd tätig zu werden, wenn es zu einem Streit zwischen einem Kunden und einem Handwerksbetrieb kommt“, sagt Manfred Steinritz. Er ist Leiter der Rechtsabteilung und der Vermittlungsstelle bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Ein Vermittlungsverfahren ist meist kostenlos.
Um das Vermittlungsverfahren auf den Weg bringen zu können, benötigt die Handwerkskammer ein Schreiben, in dem der Verbraucher den strittigen Sachverhalt präzise schildert. „Von Vorteil ist, wenn auch ein Vorschlag zur Problemlösung unterbreitet wird“, erklärt Steinritz. Die Handwerkskammer schickt dann eine Kopie des Schreibens an den Betrieb, mit dem der Verbraucher im Clinch liegt, und bittet ihn um eine Stellungnahme.
Allerdings ist es der Kammer nicht möglich, Druck auf den Betrieb auszuüben, falls dieser eine Vermittlung ablehnt. Mitunter bittet die Handwerkskammer auch Kunde und Betrieb an einem Tisch und versucht dann, gemeinsam mit allen zu einer Lösung zu kommen.
Ein Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer bietet sich für Fälle an, bei denen der Streitwert unter 750 Euro liegt. Für Streitigkeiten in Bausachen mit einem höheren Streitwert gibt es an vielen Handwerkskammern Bauschlichtungsstellen.
„Bei der Schlichtung kann es etwa um Abrechnungsstreitigkeiten, Planungsfehler oder Ausführungsfehler gehen“, erläutert Steinritz. Die Streitbeilegung kann zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten oder Bauingenieuren erfolgen.
Für die Schlichtung bei der Handwerkskammer fallen Gebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Die Schlichtung, die erst ab einem Streitwert zwischen 4000 und 5000 Euro empfohlen wird, wird von baurechtlich versierten Fachleuten durchgeführt. „Sie ist damit eine gute Alternative zu einem regulären Gerichtsverfahren“, sagt auch Philipp Mahler von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Eine Schlichtungsstelle entscheidet normalerweise binnen drei Monaten, sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Zum Vergleich: Ein zivilgerichtliches Verfahren in erster Instanz dauert nach Angaben der Handwerkskammer Düsseldorf oft bis zu 18 Monate.
Sobald der Antrag bei der Schlichtungsstelle eingegangen ist, wird das Einverständnis der Gegenseite zum Verfahren eingeholt und sie gleichzeitig um eine Stellungnahme gebeten.
Wenn der Vorschuss bei der Handwerkskammer eingegangen ist, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung am Bauobjekt einberufen. Beide Parteien können sich nun äußern. Dann besichtigen die Fachbeisitzer der Schlichtungsstelle das Bauobjekt und erstellen ein mündliches Gutachten. Auf dieser Basis wird ein Einigungsvorschlag unterbreitet.
Darüber hinaus können sich Verbraucher mit Streitigkeiten in Bauangelegenheiten an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden, die immer als Auffangschlichtungsstelle zur Verfügung steht. Daneben gibt es mit dem Juristen Wolfgang Ball einen Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland IVD - in Kooperation mit dem Verband Privater Bauherren (VPB).