Mietrechts-Tipp Vermieter darf Kabelanbieter wechseln

Berlin (dpa/tmn) - Der Vermieter ist berechtigt, den Kabelanbieter für das Haus zu wechseln - auch gegen den Willen der Mieter. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

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Eine Kündigung des bestehenden Kabelvertrags ohne Abschluss eines neuen Vertrages ist jedoch ohne Zustimmung der Mieter nicht zulässig. Sollten nach dem Vertragswechsel höhere Kosten anfallen, muss der Mieter diese tragen.

Dies gilt selbst dann, wenn er dem Vermieter mitgeteilt hat, dass er an einer Fortsetzung der Nutzung kein Interesse hat oder den Kabelanschluss auch in der Vergangenheit nicht genutzt hat. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Mieter vertraglich verpflichtet ist, die Kabelgebühren zu tragen.

Sollte für den neuen Kabelanschluss das hausinterne Kabelnetz erneuert werden müssen, so muss dies der Mieter dulden, auch wenn er das verbesserte Angebot nicht nutzen will. Der Vermieter kann hierfür auch eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen.