Entgegenkommen des Vermieters Vorzeitige Wohnungsübergabe nur auf freiwilliger Basis

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Wohnung angemietet hat, will diese möglichst schnell nutzen können, um seinen Einzug vorzubereiten. Der Mieter hat jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Übergabe der Wohnung vor Vertragsbeginn.

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Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Allerdings können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter die Wohnung schon früher beziehen darf. Sollte für diese vorzeitige Nutzung nicht explizit ein Entgelt vereinbart worden sein, darf der Vermieter hierfür auch kein Geld verlangen.

Mit der früheren Übergabe an den Mieter übernimmt dieser die Verantwortung für die Wohnung. Auch wenn er die Wohnung nicht sofort beziehen sollte, muss er dafür Sorge tragen, dass keine Schäden entstehen.

In vielen Fällen wird der Vermieter aber die Wohnung nicht vor Vertragsbeginn übergeben können. Denn der Vormieter darf die Wohnung bis zum Ablauf seines Mietverhältnisses nutzen - auch wenn er bereits ausgezogen ist.