Grenzen der Gestaltung Was auf dem Balkon beachtet werden muss
München (dpa/tmn) - Mieter haben bei der Bepflanzung von Balkon und Terrasse weitgehend freie Hand. Allerdings gibt es durchaus Grenzen, die bei der Gestaltung eingehalten werden sollten, erklärt der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen).
Drei wichtige Gerichtsentscheidungen:
- Wachsen: Balkonpflanzen sollten nicht erheblich über die Balkonbrüstung ragen, ansonsten kann der Vermieter ein Zurückschneiden anordnen (AG Brühl, Az. 21 C 256/00).
- Wässern: Balkonpflanzen sollten besser sparsam gegossen werden. Nach Ansicht des Amtsgerichts München muss nämlich darauf geachtet werden, dass die Fassade und die Nachbarn in darunterliegenden Stockwerken trocken bleiben (Az.: 271 C 73794/00).
- Sichern: Das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite gehört nicht mehr zum vertragsmäßigen Gebrauch. Das entschied das Landgericht Berlin. Der Vermieter kann es im Mietvertrag unter Genehmigungsvorbehalt stellen (Az.: 67 S 370/09).