Waschmaschine und Trockner dürfen in die Wohnung
Eschweiler (dpa/tmn) - Waschmaschinen in den Wohnungen können für Vermieter schon einmal für Ärgernis sorgen. Sie machen Lärm und können schwere Wasserschäden verursachen. Dennoch haben Mieter das Recht, in ihren vier Wänden ein solches Gerät anzuschließen.
Schmutzige Wäsche muss gewaschen werden. Daher dürfen Mieter in ihrer Wohnung auch eine Waschmaschine aufstellen. Und zwar auch dann, wenn das im Formularmietvertrag eigentlich untersagt ist, weil im Keller des Mietshauses eine Waschmaschine zur Verfügung steht. Das entschied zumindest das Amtsgericht Eschweiler (Az.: 26 C 268/12), wie der Deutsche Mieterbund (DMB) berichtet. Allerdings könne der Vermieter den Betrieb der Waschmaschine aus wichtigem Grund untersagen. Ein solcher wichtiger Grund liegt aber nicht vor, wenn es in den vergangenen zweieinhalb Jahren zwar zweimal zu einer Rohrverstopfung gekommen ist, deren Ursachen aber nicht hinreichend geklärt werden konnten.
Auch Lärm von Waschmaschinen und Wäschetrocknern der Nachbarn müssen Mieter ertragen. Denn diese Geräusche sind nach Ansicht des Landgerichts Freiburg sozialadäquat (Az.: 9 S 60/13). Das gelte insbesondere dann, wenn die Geräte unter Berücksichtigung der gebotenen Rücksichtnahme, gegebenenfalls konkretisiert durch Ruhezeiten in der Hausordnung, benutzt werden. Die Gefahr von möglichen Schäden, beispielsweise durch Wasseraustritt, sah das Landgericht als gering an, zumal Mieter verpflichtet seien, eine Überwachung der Waschmaschine während des Betriebes sicherzustellen.