Fallen die Temperaturen in eisige Tiefen, sollten Hausbesitzer ein paar Vorbereitungen treffen und Einiges beachten. Dazu gehören laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin:
Eis abschlagen: Vom Dach fallende Eiszapfen können Menschen verletzen. Hausbesitzer sollten sie nach Möglichkeit - und ohne sich selbst zu gefährden - abschlagen. Ist dies nicht möglich, muss der Bereich darunter für Passanten gesperrt werden. Sonst haftet der Hausbesitzer für Schäden. Das gleiche gilt für Schneeüberhänge am Dach.
Schnee räumen: Schneeverwehungen an Hausecken, Terrassen- und Balkontüren müssen geräumt werden. Beginnt es später zu tauen, kann Wasser durch die Türen ins Haus laufen oder das Mauerwerk durchfeuchten.
Rohre reparieren: Im kalten Keller können Wasserrohre einfrieren. Ist dies geschehen, sollte Hausbesitzer nicht selbst mit etwa Schweißgeräten oder Lötlampen versuchen, die Rohre aufzutauen. Stattdessen sollte der Fachmann kommen - denn er müsse den Schaden möglichst direkt auch reparieren, damit kein Wasser ausläuft.
Gartenleitungen abstellen: Im Garten müssen alle Wasserleitungen abgestellt und leer sein. Sie können bei Dauerfrost sonst ebenfalls einfrieren und platzen.
Heizen: Die Wohnräume sollten immer mindestens 17 Grad warm sein, auch sonst nicht benutzte Zimmer sollten leicht beheizt sein. Die Heizung sollte nachts durchlaufen. Sonst besteht die Gefahr von Schimmelbildung.