Attraktive Förderungen Wohnen im Alter - Finanzspritze für den Immobilienumbau
Bremen (dpa/tmn) - Eine Rampe vor der Haustür, ein Treppenlift, eine niedrige Duschwanne oder breitere Türöffnungen - manchmal genügen schon kleinere Veränderungen, um Wohnungen altersgerecht zu gestalten.
Die gute Nachricht: Für einen Umbau gibt es Fördermittel.
Dabei gilt: Man sollte sich umfassend informieren. „Jede Institution, die in irgendeiner Weise über Sozial- oder Krankenversicherungen mit der Person verbunden ist, die umbauen will, sollte man anfragen“, empfiehlt Irmtraud Swoboda vom Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtige Fragen und Antworten:
Welche Förderungen gibt es für den altersgerechten Umbau?
Manche Hilfsmittel können vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. „Ein Treppenlift wird regelmäßig über die Krankenkasse gefördert“, weiß Swoboda. Beim Vorliegen eines Pflegegrades kann auch die Pflegekasse zuständig sein. Manchmal stellen Bundesländer oder Kommunen Fördermittel zur Verfügung. Ein wesentlicher Geldgeber: Die KfW-Förderbank gewährt im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht umbauen“ zinsgünstige Darlehen. Sie gibt außerdem Zuschüsse für die Umbaumaßnahmen.
Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Im Grunde jeder, denn die Förderung wird unabhängig vom Alter und der Einschränkung des Beantragenden gewährt. Beantragen können Eigentümer, Ersterwerber oder Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Auch Mieter können die Förderung bekommen.
Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?
Maßnahmen, die dem Einbruchschutz oder der Barrierefreiheit dienen. „Es soll sichergestellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen.
Ein Rollstuhlfahrer hat dabei andere Bedürfnisse als Menschen mit rheumatischen Erkrankungen oder Sehproblemen. Entsprechend individuell sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner Situation?
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Für Umbaumaßnahmen zu Einbruchschutz und Barrierefreiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitionskosten zu, der Maximalzuschuss liegt bei 5000 Euro. Die Investition selbst muss für einen Zuschuss mindestens 2000 Euro betragen. Mit dem „Standard Altersgerechtes Haus“ kann man sogar bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen.
Welche Möglichkeiten haben Mieter?
Sie müssen sich erst abstimmen, denn der Vermieter muss notwendigen Umbaumaßnahmen zustimmen. Diese zahlt dann in der Regel der Mieter selbst, dafür kann er aber auch den KfW-Zuschuss beantragen. Darüber hinaus darf sich der Vermieter vom Mieter die Zusicherung einholen, beim Auszug die Rückbaumaßnahmen zu bezahlen.
„Wenn Sie die Maßnahme komplett finanzieren und im Grunde den Rückbau auch abdecken müssen, dann bezahlen Sie eine entsprechende Maßnahme doppelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Davor scheuen viele Mieter dann zurück.“ Dabei könne zum Beispiel der Einbau einer Duschkabine mit niedrigem Einstieg generell eine Wohnung aufwerten. Man sollte daher den Vermieter fragen, ob er auf die Zusicherung eines Rückbaus verzichtet.
Wie gehe ich bei der KfW-Antragsstellung vor?
Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die KfW-Töpfe leer sind. In den vergangenen Jahren war das jeweils schon im Laufe des Sommers der Fall. Das heißt: Frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatungsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informieren.
„Am Jahresanfang nochmal mit einem Experten die Sachen durchgehen und möglichst frühzeitig beantragen“, rät daher Hartmut Schwarz. Eine Antwort auf den Antrag gibt die KfW in der Regel recht zügig.