Zahlungsplan dem Baufortschritt anpassen

Berlin (dpa/tmn) - Wer beim Hausbau die Baufirma stufenweise nach einem Zahlungsplan entlohnt, sollte darauf achten, dass dieser entsprechend dem Baufortschritt fällig wird.

Üblich seien Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau, erläutert der Verband Privater Bauherren in Berlin. Er rät, die Restsumme erst nach der endgültigen Abnahme das Rohbaus zu bezahlen. Unseriös seien Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird.