Fluggäste klagen vor GerichtKeine Entschädigung bei Verspätung durch Vogelschlag
Brüssel (dpa) - Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstößt und deshalb verspätet ist. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.