PauschalreiseRückflug viel früher - Verbraucherschützer sehen Reisemangel
Der Urlaub soll eigentlich vier Wochen dauern. Doch dann kommt eine Nachricht des Veranstalters: Der Rückflug geht sieben Tage früher als geplant. Kann man in so einem Fall auf Schadenersatz pochen?