Wer etwas im Laden kauft und zu Hause plötzlich gar nicht mehr so überzeugt ist von seiner Shoppingbeute, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen, wenn er die gekaufte Sache umtauschen will. Beim Onlinekauf ist das anders: Hier gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht, unabhängig davon, ob die Sache beschädigt ist oder nicht. Schon das Nichtgefallen reicht aus, begründen muss man seinen Sinneswandel nicht.
Wer im Internet bestellt, hat weitgehende Rechte – die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf der Kunde achten muss Widerruf beim Online-Kauf - Diese Rechte haben Kunden
Düsseldorf · Wer im Internet bestellt, hat weitgehende Rechte – die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf der Kunde achten muss.
03.06.2021
, 07:00 Uhr