Das teilte der DFB mit.
Vor drei Wochen hatte das DFB-Sportgericht den KSC zu einem „Geisterspiel“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Dagegen hatte der Verein fristgerecht Berufung eingelegt.
Der DFB will den KSC insbesondere für die Vorkommnisse während des Relegations-Rückspiels gegen Jahn Regensburg bestrafen. Damals hatten KSC-Anhänger nach Spielende das Spielfeld gestürmt, Pyrotechnik abgebrannt und Ordner angegriffen. Später versuchten Randalierer, den Gästebereich und die Geschäftsstelle zu stürmen. Insgesamt waren mehr als 70 Personen verletzt worden, unter ihnen 18 Polizeibeamte.