DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Aue
Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe für den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue auf 25 000 Euro reduziert.
In der mündlichen Verhandlung am 4. Mai in Frankfurt einigte sich das Gremium mit dem DFB-Kontrollausschuss und dem Verein darauf, dass die Auer die erlassene Summe von 10 000 Euro in ein Fanprojekt gegen Gewalt und Extremismus investieren. Bis Ende Juli sei dies zu konkretisieren und bis Ende der Saison 2015/16 umzusetzen sowie dem DFB nachzuweisen.
Bestand hat der zur Bewährung für die Dauer von zwölf Monaten ausgesetzte teilweise Ausschluss der Öffentlichkeit für ein Auer Meisterschaftsheimspiel. Das Sportgericht hatte damit die Vorkommnisse im Heimspiel gegen RB Leipzig am 6. Februar geahndet. Damals waren im Auer Fanblock unter anderem Pyrotechnik gezündet und zwei Banner mit verunglimpfendem und diskriminierendem Inhalt gezeigt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, teilte der DFB mit.