Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Coach des Zweitligisten wegen seines „unsportlichen Verhaltens“ vom 22. November, wie der DFB mitteilte. Der Union-Trainer hatte nach dem 1:4 gegen die Münchner den ausgestreckten rechten Mittelfinger in Richtung des Zuschauerbereichs gezeigt.
Düwel hat sein Verhalten bedauert und seine Reaktion auf persönliche Beleidigungen eines Tribünengastes zurückgeführt. Der Tabellen-Elfte hat bis Mittwoch Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.