Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Dresden
Dresden (dpa) - Fußball-Zweitligist SG Dynamo Dresden muss für das Fehlverhalten eines Teils seiner Fans erneut teuer zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Verein aufgrund zahlreicher Vorfälle in der abgelaufenen Spielzeit bei den Spielen gegen Osnabrück, Rostock, Cottbus, Magdeburg, Aue und Münster zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel in der 2. Bundesliga auf Bewährung. Außerdem dürfen die Sachsen zu Auswärtsspielen, die durch den DFB vorab als Risikospiel eingestuft werden, nur noch eine Eintrittskarte pro Vereinsmitglied online verkaufen.
„Ich hoffe und appelliere an alle Mitglieder und Fans unseres Vereins, dass dieses Urteil und die damit einhergehenden Konsequenzen vor allem im Hinblick auf die vielen emotionalen Duelle, die auf uns in der 2. Bundesliga und in der ersten Runde des DFB-Pokals warten, nochmals höchst sensibilisierende Wirkung entfalten“, sagte der kaufmännische Geschäftsführer Michael Born. Man müsse auch zukünftig zusammen dafür Verantwortung übernehmen, dass weiterer Schaden vom Verein und den Fans abgehalten werde, betonte Born. Der Verein wird in Abstimmung mit dem DFB 7000 Euro der Geldstrafe in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.