Verunglimpfung von Hopp 35 000 Euro DFB-Strafe für den 1. FC Köln

Frankfurt/Main (dpa) - Der 1. Köln ist vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe von 35 000 Euro belegt worden.

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Bis zu 11 500 Euro davon kann der Bundesligist für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, teilte der Deutsche Fußball-Bund mit. Darüber hinaus erhält Köln die Auflage, 10 000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu zahlen.

Während des Bundesligaspiels gegen 1899 Hoffenheim am 21. April wurden laut DFB im heimischen Zuschauerblock zwei Banner gezeigt, die Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp verunglimpften. Zudem ist er mehrmals verbal beleidigt worden.

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Darüber hinaus wurde vor und während der Partie bei Bayer Leverkusen am 13. Mai im Kölner Zuschauerbereich Pyrotechnik mit Rauchentwicklung abgebrannt. Außerdem zündete der Kölner Anhang nach Abpfiff des Spiels gegen den FSV Mainz 05 am 20. Mai während eines unkontrollierten Sturms des Innenraums Pyrotechnik.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.