DFB-Sportgericht Antrag von Eintracht Frankfurt zurückgewiesen
Frankfurt/Main (dpa) - Das DFB-Sportgericht hat einen Antrag von Eintracht Frankfurt zurückgewiesen, das Verfahren wegen der Fan-Ausschreitungen während des Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg noch einmal neu aufzunehmen, gab der Deutsche Fußball-Bund am 10. Oktober bekannt.
Die Frankfurter waren Ende September unter anderem zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt worden, weil Anhänger des Vereins während der Partie im August mehrere Leuchtraketen in einen Magdeburger Zuschauerblock geschossen hatten. Die Eintracht beantragte dann die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil einer der Täter in den Tagen nach dem Urteil identifiziert werden konnte.
Nach Auffassung des Sportgerichts konnte der Bundesliga-Verein mit dieser Identifizierung allerdings „keine neuen Tatsachen“ vorbringen. Der Antrag sei deshalb unzulässig. „Das führt auch deshalb nicht zur Wiederaufnahme, da die Identität des Täters bereits vor dem Urteil am 27. September 2016 bekannt war“, heißt es zur Begründung. Als Konsequenz aus dem Urteil muss der Fanblock der Eintracht beim nächsten Heimspiel gegen Bayern München leer bleiben.