Glasgow Rangers stürzen in die vierte Liga ab

Glasgow/Berlin (dpa) - Der schottische Traditionsverein Glasgow Rangers muss wegen seiner finanziellen Probleme einen Neuanfang in der vierten Liga starten. Das habe die Vereinigung der schottischen Clubs entschieden, teilte der Geschäftsführer der Liga, David Longmuir, mit.

Die Hoffnung der Rangers, künftig in der 2. Liga spielen zu dürfen, machten die stimmberechtigten Vereine damit zunichte. 25 von 30 Clubs sollen sich dagegen ausgesprochen haben. Der schottische Rekordmeister braucht damit mindestens drei Jahre, um sich wieder in die höchste schottische Spielklasse vorzuarbeiten. „Die heutige Entscheidung war eine der schwierigsten für alle Betroffenen, aber sie ist im Interesse der Fairness gefallen, die die Basis der schottischen Fußball-Vereinigung ist“, sagte Longmuir. Hintergrund für den tiefen Absturz ist, dass die Rangers, die erst im Juni durch ein Konsortium um den Briten Charles Green übernommen wurden, mit umgerechnet rund 166 Millionen Euro verschuldet sind. Der 54-malige schottische Champion war Mitte Februar als bisher größter britischer Fußballclub in die Insolvenz gegangen.

Green deutete an, dass die Rangers die Entscheidung akzeptieren werden. „Wir möchten eine gute Rolle in der dritten Division spielen und ermutigen unsere Fans, die anderen Clubs in der Liga zu unterstützen, indem sie zu unseren Spielen kommen“, sagte er laut einer Mitteilung. „Wir sind ein Fußballclub und wollen nur dahin wieder zurückkommen, Fußball zu spielen.“

Weniger als 500 Zuschauer besuchten die Spiele in der vierten Liga im Durchschnitt in der letzten Saison. Serienmeister Glasgow Rangers hatte bei seinen Heimspielen zuletzt einen Zuschauerschnitt von mehr als 45 000. Lokalrivale Celtic muss nun auf die lukrativen vier Derbys pro Spielzeit verzichten, das könnte Auswirkungen auf die TV-Gelder haben.

In der vergangenen Woche hatten die Erstliga-Clubs bereits dafür votiert, dass die Glasgow Rangers nicht an der 12 Clubs umfassenden schottischen Premier League teilnehmen dürfen.