Gericht befiehlt Trinkpausen: FIFA sieht sich bestätigt
Brasília (dpa) - Bei WM-Spielen mit großer Hitzebelastung müssen nach einer Entscheidung eines brasilianischen Arbeitsgerichtes zur 30. Minute jeder Halbzeit Trinkpausen eingelegt werden.
Richter Rogério Neiva Pinheiro erließ in Brasília eine entsprechende Einstweilige Verfügung nach einer Klage der zuständigen Fachstaatsanwaltschaft gegen die FIFA. Der Fußball-Weltverband selbst sah sich durch die Entscheidung in seiner Haltung bestätigt und versicherte, das Urteil zu akzeptieren. Bislang sei aber bei keinem WM-Spiel die WBGT-Marke von 28 Grad überschritten worden.
Die FIFA-Richtlinien hatten bislang Trinkpausen nicht zwingend vorgesehen, eine Entscheidung durch den Schiedsrichter aber auch von einem WBGT-Wert von 32 Grad abhängig gemacht. Sollte der WBGT-Wert unter Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren wie etwa Tageszeit, Wolkendichte, Wind, Luftfeuchtigkeit und Stadionlage 32 Grad überschreiten, dann werde der verantwortliche Mediziner „Kühlungspausen“ empfehlen. „Die Umsetzung und Kontrolle verbleibt beim Schiedsrichter“, hieß es bei der FIFA.
Das Gericht sprach von „zweistündigen frustrierenden Verhandlungsversuchen“. Eine gütliche Einigung sei nicht möglich gewesen, weil die FIFA-Anwälte die Auffassung vertreten hätten, dass das Arbeitsgericht keine Zuständigkeit habe, um über die Klage zu entscheiden, hieß es in einer Gerichtsmitteilung. Zur Begründung habe die FIFA angegeben, dass zwischen den Spielern und dem Verband schließlich kein arbeitsrechtliches Angestelltenverhältnis bestehe und die FIFA nur als Organisator der WM fungiere.
Das Gericht sah sich sehr wohl zuständig. Allerdings folgte Richter Pinheiro nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die einen Höchstwert von 30 Grad gefordert hatte. Er bestätigte vielmehr die Vorgabe der FIFA, verlieh dem Prozedere aber mit seinem Urteil einen zwingenden Charakter. Die Regeln der FIFA müssen anhand von Protokollen mit zertifizierter Ausrüstung nachgewiesen werden. Und damit kein Zweifel aufkommt, umriss der Richter die Folgen bei Missachtung der Verfügung: Sollte der Anordnung ganz oder teilweise nicht Folge geleistet werden, droht eine Geldstrafe von 200 000 Reais (rund 67 000 Euro) für die jeweils betroffene Partie.