AfD begrüßt Urteil: Religionsfreiheit muss für alle gelten

Berlin (dpa) - Die Alternative für Deutschland (AfD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

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Der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Gauland sagte: „Es ist vollkommen richtig, dass ein Kopftuch pauschal keine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in Deutschland darstellt.“ Dies gelte allerdings auch für Kruzifixe.

Die sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Frauke Petry erklärt, das Kopftuch-Urteil sei ein Ausdruck der religiösen Toleranz. Eine „ausgewogene Rechtslage im Sinne der religiösen Toleranz“ werde es in Deutschland aber erst geben, wenn das Bundesverfassungsgericht sein Kruzifix-Urteil von 1995 revidiere.

Das Karlsruher Gericht hatte 1995 einen Passus der Bayerischen Volksschulordnung für verfassungswidrig erklärt, wonach in jedem Klassenzimmer einer Volksschule ein christliches Kreuz angebracht werden muss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte allerdings in einem anderen Fall aus Italien 2011, durch das Aufhängen eines Kruzifixes im Klassenzimmer werde das Recht auf Religionsfreiheit nicht verletzt.